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Erklärung zur Barrierefreiheit 

Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.textflows.de

Textflows bietet Dienstleistungen im Bereich Sprachmittlung, Übersetzung und Dolmetschen an. Über diese Website werden keine Produkte verkauft und keine mobilen Anwendungen (Apps) betrieben.

 

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist barrierefrei gestaltet und orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen der:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA

 

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Die Website wurde so gestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich ist, insbesondere für Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sowie für internationale Nutzer:innen und öffentliche Einrichtungen.

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Gut strukturierte und verständliche Inhalte

  • Ausreichende Farbkontraste

  • Tastaturnavigation

  • Screenreader-freundliche Struktur

  • Barrierefreie Kontakt- und Anfrageformulare

  • Klare und einfache Sprache für bessere Verständlichkeit

 

Kontaktformulare

Die auf dieser Website angebotenen Kontakt- und Anfrageformulare sind barrierefrei gestaltet und können mit unterstützenden Technologien genutzt werden. Die Barrierefreiheit wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf optimiert.

 

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer alternativen, für Sie besser zugänglichen Form, kontaktieren Sie uns bitte:

📧 E-Mail: info@textflows.de
📞 Telefon: +49 176 316 18833
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9:00 – 17:00 Uhr

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

 

Erstellung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.01.2026
Sie wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei technischen oder inhaltlichen Änderungen aktualisiert.

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